RS Vwgh 1969/9/10 1451/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1969
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die tatsächliche Inanspruchnahme bestehender Betriebe ist ein verläßliches Auskunftsmittel bei der Beurteilung des Bedarf nach einer Taxikonzession (Hinweis E 29.4.1960, 3036/58 und E 10.1.1967, 0457/65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001451.X02

Im RIS seit

08.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten