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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Rechtssatz
Die Frage des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes ist nach dem objektiven Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände zu beantworten, dh Bedarf ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach diesen Leistungen - von nur gelegentlichen Nachfragespitzen abgesehen - das Angebot übersteigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001451.X01Im RIS seit
08.03.2002