RS Vwgh 1969/9/10 1451/67

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Veröffentlicht am 10.09.1969
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes ist nach dem objektiven Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände zu beantworten, dh Bedarf ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach diesen Leistungen - von nur gelegentlichen Nachfragespitzen abgesehen - das Angebot übersteigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967001451.X01

Im RIS seit

08.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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