Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs1;Rechtssatz
Die Tatsache allein, daß jemand bereits vor dem 13. März 1938 aus anderen als den im § 500 Abs 1 genannten Gründen arbeitslos war, berechtigt die Behörde nicht, in Ansehung einer nach diesem Zeitpunkt gelegenen Arbeitslosigkeit den Begünstigungstatbestand des § 502 Abs 1 ASVG, auszuschließen.Die Tatsache allein, daß jemand bereits vor dem 13. März 1938 aus anderen als den im Paragraph 500, Absatz eins, genannten Gründen arbeitslos war, berechtigt die Behörde nicht, in Ansehung einer nach diesem Zeitpunkt gelegenen Arbeitslosigkeit den Begünstigungstatbestand des Paragraph 502, Absatz eins, ASVG, auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000217.X01Im RIS seit
03.05.2002