Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3;Rechtssatz
Für die Stilisierung einer Eingabe ist der sie selbst Verfassende verantwortlich, nicht aber auch ein Dritter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001885.X02Im RIS seit
18.06.2002Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015