RS Vwgh 2006/11/9 2006/07/0047

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Veröffentlicht am 09.11.2006
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §10 Abs2;
WRG 1959 §12 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0140 E 10. Oktober 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Bewilligung und die darin getroffenen Vorschreibungen vom Kosenswerber eingehalten werden, nicht aber davon, dass Vorschreibungen möglicherweise nicht beachtet werden (Hinweis E 18.11.1986, 86/07/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070047.X02

Im RIS seit

30.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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