RS Vwgh 1969/9/17 1034/68

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Veröffentlicht am 17.09.1969
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §57 Abs2;

Rechtssatz

Ein Werber um eine Konzession (hier: Taxi) hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß die Gewerbebehörde eine Konzession gemäß § 57 Abs 2 letzter Satz GewO zurücknimmt.Ein Werber um eine Konzession (hier: Taxi) hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß die Gewerbebehörde eine Konzession gemäß Paragraph 57, Absatz 2, letzter Satz GewO zurücknimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001034.X01

Im RIS seit

26.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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