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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ein Werber um eine Konzession (hier: Taxi) hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß die Gewerbebehörde eine Konzession gemäß § 57 Abs 2 letzter Satz GewO zurücknimmt.Ein Werber um eine Konzession (hier: Taxi) hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß die Gewerbebehörde eine Konzession gemäß Paragraph 57, Absatz 2, letzter Satz GewO zurücknimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001034.X01Im RIS seit
26.03.2002