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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §16;Rechtssatz
Die Fachgruppe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist nur insoweit legitimiert, gegen einen letztinstanzlichen Bescheid, mit welchem eine Taxikonzession verliehen wurde, gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG Beschwerde vor dem VwGH zu erheben, als ihr das gewährte Recht auf Äußerung verweigert oder das ihr eingeräumte Berufungsrecht entzogen wurde (Hinweis B VS 2.7.1969, 192/66).Die Fachgruppe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist nur insoweit legitimiert, gegen einen letztinstanzlichen Bescheid, mit welchem eine Taxikonzession verliehen wurde, gem Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG Beschwerde vor dem VwGH zu erheben, als ihr das gewährte Recht auf Äußerung verweigert oder das ihr eingeräumte Berufungsrecht entzogen wurde (Hinweis B VS 2.7.1969, 192/66).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000789.X01Im RIS seit
17.01.2002