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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KOVG 1957 §90 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2204/60 E 18. Mai 1962 RS 1Stammrechtssatz
Die Verwertung eines Gutachtens, dem vom leitenden Arzt des Landesinvalidenamtes oder dem von ihm bevollmächtigten Arzt widersprochen wurde, ist der Behörde verwehrt. Die Nichtverwertung dieses Gutachtens kann daher keinen Verfahrensmangel begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001686.X01Im RIS seit
13.06.2002