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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §11 Abs1;Rechtssatz
Das durch diese Bestimmung pönalisierte Verhalten besteht auch in der Unterlassung eines Fahrzeuglenkers sich zu überzeugen, daß die Änderung der Fahrtrichtung ohne Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist (Hinweis E 2.2.1965, 0346/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001047.X01Im RIS seit
26.03.2002