RS Vwgh 1969/9/24 1491/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1969
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §16;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0789/67 B 17. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Fachgruppe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist nur insoweit legitimiert, gegen einen letztinstanzlichen Bescheid, mit welchem eine Taxikonzession verliehen wurde, gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG Beschwerde vor dem VwGH zu erheben, als ihr das gewährte Recht auf Äußerung verweigert oder das ihr eingeräumte Berufungsrecht entzogen wurde (Hinweis B VS 2.7.1969, 192/66).Die Fachgruppe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist nur insoweit legitimiert, gegen einen letztinstanzlichen Bescheid, mit welchem eine Taxikonzession verliehen wurde, gem Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG Beschwerde vor dem VwGH zu erheben, als ihr das gewährte Recht auf Äußerung verweigert oder das ihr eingeräumte Berufungsrecht entzogen wurde (Hinweis B VS 2.7.1969, 192/66).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001491.X02

Im RIS seit

29.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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