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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12361;Rechtssatz
Der wirtschaftlichen Betrachtungsweise entspricht der auch für die Grunderwerbsteuer geltende Grundsatz, daß einheitliche Leistungen nicht zur Erlangung von Steuervorteilen zerlegt werden können.
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E 25.9.1969, 0164/68 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000164.X01Im RIS seit
25.09.1969Zuletzt aktualisiert am
07.12.2015