RS Vwgh 1969/9/25 0164/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1969
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Beachte

y12361;

Rechtssatz

Der wirtschaftlichen Betrachtungsweise entspricht der auch für die Grunderwerbsteuer geltende Grundsatz, daß einheitliche Leistungen nicht zur Erlangung von Steuervorteilen zerlegt werden können.

*

E 25.9.1969, 0164/68 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000164.X01

Im RIS seit

25.09.1969

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten