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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs4 idF 1967/258;Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Einkommens aus teilweise verpachteten landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Grundstücksflächen gem. § 13 Abs 4 KOVG sind die vom Verpächter für diese Grundstücksflächen zu leistenden Aufwendungen (Werbungskosten) als Abzugspost zu berücksichtigen.Bei der Ermittlung des Einkommens aus teilweise verpachteten landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Grundstücksflächen gem. Paragraph 13, Absatz 4, KOVG sind die vom Verpächter für diese Grundstücksflächen zu leistenden Aufwendungen (Werbungskosten) als Abzugspost zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000360.X01Im RIS seit
07.05.2002