RS Vwgh 1969/10/2 1690/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.1969
beobachten
merken

Index

10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen und
Religionsgemeinschaften

Rechtssatz

Im Verwaltungsverfahren vor einer staatlichen Behörde kann ein Feststellungsbescheid nur über die Zugehörigkeit bzw Nichtzugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft nach staatlichem Recht erlassen werden. Fragen des inneren kirchlichen Rechtes sind hiebei nicht von Bedeutung, ebensowenig wie eine staatliche Feststellung für den autonomen kirchlichen Bereich erfolgen kann.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001690.X01

Im RIS seit

14.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten