RS Vwgh 2006/11/9 2006/07/0073

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Veröffentlicht am 09.11.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §17 impl;
AWG 2002 §29 Abs6;
VerpackV 1996 §11 Abs8 Z2;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Frage der Zulässigkeit einer Auflage ist entscheidend, ob die Voraussetzungen des § 29 Abs 6 AWG 2002, der die Vorschreibung von Auflagen regelt, gegeben sind. (Hier: Auflage " Nachweis Sammlung" konnte sich nicht auf § 17 AWG 2002 stützen und es findet sich nur der Hinweis, diese Auflage sei als Grundlage für die Kontrolle dafür erforderlich, ob die Abholung von Verpackungen bei den Anfallstellen auch tatsächlich und in ausreichendem Ausmaß erfolge. Diese Aussage hätte aber angesichts des Umstandes, dass die VerpackV 1996 Aufzeichnungs- und Meldevorschriften enthält, einer näheren Begründung bedurft. Eine solche hat die belBeh auf Grund ihrer unzutreffenden Auffassung, die Auflage könne sich auf § 11 Abs. 8 Z. 2 VerpackV 1996 stützen, unterlassen. Die Auflage erweist sich daher mangels ausreichender Begründung als rechtswidrig.)

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070073.X10

Im RIS seit

01.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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