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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §118 Abs1;Rechtssatz
Steht nach sachverständiger Begutachtung fest, daß eine Liegenschaft nicht als Bauland in Betracht kommen kann, so ist ein Wertvergleich mit bebaubaren Grundstücken des Nachbarbereiches nicht durchführbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000238.X01Im RIS seit
06.05.2002Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015