Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §2 Abs2;Rechtssatz
Eine im Flächenwidmungsplan vorgesehene Widmung als Bauland kann nicht als Hindernis für eine bescheidmäßige Feststellung gemäß § 30 Abs 1 OÖ FLVfLG 1979 angesehen werden, weil nach § 2 Abs 2 legcit auch Bauflächen Gegenstand einer Zusammenlegung und daher auch einer Flurbereinigung sein können. Nichtsdestotrotz müssen aber auch im Zusammenhang mit der Veräußerung solcher Flächen die Voraussetzungen des § 30 Abs 1 OÖ FLVfLG 1979 vorliegen, das Rechtsgeschäft muss eben "für die Flurbereinigung erforderlich" sein (Hinweis E 20.9.1988, 88/07/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070128.X02Im RIS seit
02.01.2007