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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §49 Abs1;Rechtssatz
Verhandlungsaufwand kann nicht zugesprochen werden, wenn das diesbezügliche Begehren in der Verhandlung mündlich gestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000116.X02Im RIS seit
26.04.2002Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015