RS Vwgh 1969/10/23 0966/69

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Veröffentlicht am 23.10.1969
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40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes bei Unterlassung einer von der Partei beantragten Beteiligteneinvernahme nach § 51 AVG im Zusammenhang mit der Glaubhaftmachung nach § 4 Abs 2 KOVG. (Hinweis auf E vom 12.9.1963, Zl. 0272/63 und vom 28.5.1965, Zl. 1540/64)Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes bei Unterlassung einer von der Partei beantragten Beteiligteneinvernahme nach Paragraph 51, AVG im Zusammenhang mit der Glaubhaftmachung nach Paragraph 4, Absatz 2, KOVG. (Hinweis auf E vom 12.9.1963, Zl. 0272/63 und vom 28.5.1965, Zl. 1540/64)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1969000966.X01

Im RIS seit

11.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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