RS Vwgh 1969/10/27 1820/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1969
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Beachte

y29544;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer behauptet, er habe die Sperrlinie überfahren müssen, weil das überholte Fahrzeug gerade im Augenblick des Überholens nach links gelenkt worden sei.

*

E 27.10.1969, 1820/68 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001820.X01

Im RIS seit

27.10.1969
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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