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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Die Getränkesteuer gehört nicht zu den in Punkt 7 b des Kollektivvertrages für das Hotel- und Gastgewerbe in der Fassung vom 1. Mai 1964 genannten Durchlaufposten und ist demzufolge bei der Berechnung der Garantielöhne und damit des beitragspflichtigen Entgeltes in Anschlag zu bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000725.X01Im RIS seit
07.06.2002