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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §308;Rechtssatz
Ausführungen zu der Frage, ob eine die Durchführung der Anweisung eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 ASVG betreffende Erledigung des Versicherungsträger (hier: Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten), die im Zusammenhang mit dem Antrag eines Dienstgebers auf Leistung eines solchen Überweisungsbetrages unter Bezugnahme auf eine frühere, im Sinne des hg. Beschlusses vom 22. Oktober 1969, Zl. 1007/69, als Bescheid gemäß § 410 in Verbindung mit § 355 Z 4 ASVG anzusehende Erledigung an den Antragsteller ergangen ist, ebenfalls als Bescheid im Sinne der angeführten Gesetzesstelle zu werten ist.Ausführungen zu der Frage, ob eine die Durchführung der Anweisung eines Überweisungsbetrages gemäß Paragraph 308, ASVG betreffende Erledigung des Versicherungsträger (hier: Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten), die im Zusammenhang mit dem Antrag eines Dienstgebers auf Leistung eines solchen Überweisungsbetrages unter Bezugnahme auf eine frühere, im Sinne des hg. Beschlusses vom 22. Oktober 1969, Zl. 1007/69, als Bescheid gemäß Paragraph 410, in Verbindung mit Paragraph 355, Ziffer 4, ASVG anzusehende Erledigung an den Antragsteller ergangen ist, ebenfalls als Bescheid im Sinne der angeführten Gesetzesstelle zu werten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000651.X01Im RIS seit
05.06.2002