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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53a Abs1 Z13;Beachte
y11346; yk11370Rechtssatz
Wenn ein Gebäude nicht heizbar und daher nicht ganzjährig benutzbar ist (hier: Badehütte), dann kann dieses Gebäude nicht als Einfamilienhaus iSd § 54 Abs 1 Z 4 BewG bewertet werden, sondern es handelt sich um ein "sonstiges bebautes Grundstück", das nach § 55a Abs 1 Z 13 BewG zu bewerten ist.Wenn ein Gebäude nicht heizbar und daher nicht ganzjährig benutzbar ist (hier: Badehütte), dann kann dieses Gebäude nicht als Einfamilienhaus iSd Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 4, BewG bewertet werden, sondern es handelt sich um ein "sonstiges bebautes Grundstück", das nach Paragraph 55 a, Absatz eins, Ziffer 13, BewG zu bewerten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001859.X02Im RIS seit
14.01.2002