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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53a Abs1 Z13;Beachte
y11369;Rechtssatz
Diese Bestimmung verpflichtet nicht dazu, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil in eine bestimmte Bauklasse einzureihen, es versteht sich jedoch von selbst, daß sich der angesetzte Durchschnittspreis in den Gesamtrahmen des Kataloges des § 53a Abs 1 BewG einzufügen hat.Diese Bestimmung verpflichtet nicht dazu, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil in eine bestimmte Bauklasse einzureihen, es versteht sich jedoch von selbst, daß sich der angesetzte Durchschnittspreis in den Gesamtrahmen des Kataloges des Paragraph 53 a, Absatz eins, BewG einzufügen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001859.X01Im RIS seit
14.01.2002