RS Vwgh 1969/10/30 1859/68

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Veröffentlicht am 30.10.1969
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33 Bewertungsrecht

Beachte

y11369;

Rechtssatz

Diese Bestimmung verpflichtet nicht dazu, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil in eine bestimmte Bauklasse einzureihen, es versteht sich jedoch von selbst, daß sich der angesetzte Durchschnittspreis in den Gesamtrahmen des Kataloges des § 53a Abs 1 BewG einzufügen hat.Diese Bestimmung verpflichtet nicht dazu, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil in eine bestimmte Bauklasse einzureihen, es versteht sich jedoch von selbst, daß sich der angesetzte Durchschnittspreis in den Gesamtrahmen des Kataloges des Paragraph 53 a, Absatz eins, BewG einzufügen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001859.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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