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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Taxikonzession in Wien weil der Bewerber zu den zu bevorzugenden Gruppen a) und b) der Richtlinien deshalb nicht gehört, weil er eine ihm verliehene Taxikonzession freiwillig - aus welchen Gründen immer - zugunsten eines anderen zurückgelegt hat (Hinweis E 5.7.1966, 1519/64, VwSlg 6967 A/1966).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001545.X01Im RIS seit
06.05.2002