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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §18;Rechtssatz
Einem außerehelichen Kinde steht ein Anspruch auf Waisenversorgung dann zu, wenn im Zeitpunkt des Todes des Beamten dessen Unterhaltsverpflichtung wohl noch nicht ziffernmäßig vorgelegen ist, dem Grunde nach aber bereits bestand. (Hinweis auf E vom 31.10.1967, Zl. 1218/67)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000753.X02Im RIS seit
07.06.2002