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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §207;Beachte
y15040; yk15369Rechtssatz
Vom Beschwerdeführer wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht WÄHREND DES BERUFUNGSVERFAHRENS BEMESSUNGSVERJÄHRUNG eingetreten sei; der Senat war der Notwendigkeit enthoben, diese Frage dem Grunde nach zu klären, weil während des Berufungsverfahrens Amtshandlungen gesetzt wurden, die die Verjährung auf jeden Fall unterbrachen.
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E 14.11.1969, 1464/68 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001464.X01Im RIS seit
14.11.1969