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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Rechtssatz
Verbesserungsaufträge hinsichtlich jener Eingaben an den VwGH die nicht Beschwerdecharakter haben, sind auf Grund der Vorschrift des § 62 VwGG 1965 in Verbindung mit § 13 Abs 3 AVG 1950 zu erteilen.Verbesserungsaufträge hinsichtlich jener Eingaben an den VwGH die nicht Beschwerdecharakter haben, sind auf Grund der Vorschrift des Paragraph 62, VwGG 1965 in Verbindung mit Paragraph 13, Absatz 3, AVG 1950 zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969001678.X02Im RIS seit
05.07.2002