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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101 Abs1;Beachte
y12809;Rechtssatz
§ 101 Abs 1 BAO stellt eine gesetzliche Fiktion der Zustellung eines einheitlichen Abgabenbescheides an alle Personen auf, an die der Bescheid gerichtet ist, die auch durch den Nachweis, daß einzelne dieser Personen vom Schriftstück keine Kenntnis erlangt haben, nicht entkräftet werden kann.Paragraph 101, Absatz eins, BAO stellt eine gesetzliche Fiktion der Zustellung eines einheitlichen Abgabenbescheides an alle Personen auf, an die der Bescheid gerichtet ist, die auch durch den Nachweis, daß einzelne dieser Personen vom Schriftstück keine Kenntnis erlangt haben, nicht entkräftet werden kann.
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E 20.11.1969, 1467/68 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001467.X01Im RIS seit
20.11.1969