Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Beachte
y17670; yk17937Rechtssatz
Für die Wiederaufnahme eines Verfahrens genügt nicht zu allein das Hervorkommen von Wiederaufnahmegründen, vielmehr muß dieser Voraussetzung die Gewißheit treten, daß die Kenntnis der Wiederaufnahmegründe tatsächlich zu einem anders lautenden Bescheid im Abgabenverfahren führt.
*
E 4.12.1969, 859/69 #2 VwSlg 3990 F/1969
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000859.X02Im RIS seit
04.12.1969Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008