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50/01 GewerbeordnungNorm
ASVG §27 Abs1;Rechtssatz
Der Inhaber einer Brutanstalt, in der Bruteier aufgekauft, maschinell ausgebrütet und die ausgeschlüpften Küken sofort ohne Fütterung weiterverkauft werden, ist nicht als ein in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Viehzucht oder Viehhaltung) selbständig Erwerbstätiger in der Unfallversicherung teilversichert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000548.X01Im RIS seit
05.06.2002