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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §61;Rechtssatz
Ist eine Beschwerde wegen verspäteter Einbringung zurückzuweisen, dann ist der Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000884.X01Im RIS seit
11.06.2002