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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §287 Abs3;Beachte
y13129;Rechtssatz
Die Erwähnung im Beschwerdeschriftsatz des Präsidenten der Finanzlandesdirektion, der angefochtene Bescheid ist "mehrstimmig" zustandegekommen, ist zwar im Hinblick auf § 287 Abs 3 BAO in Verbindung mit § 90 Abs 2 BAO unstatthaft, doch macht diese Erwähnung für sich genommen, den angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig.Die Erwähnung im Beschwerdeschriftsatz des Präsidenten der Finanzlandesdirektion, der angefochtene Bescheid ist "mehrstimmig" zustandegekommen, ist zwar im Hinblick auf Paragraph 287, Absatz 3, BAO in Verbindung mit Paragraph 90, Absatz 2, BAO unstatthaft, doch macht diese Erwähnung für sich genommen, den angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig.
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E 10.12.1969, 1553/68 #4 VwSlg 3992 F/1969
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001553.X04Im RIS seit
10.12.1969