RS Vwgh 1969/12/12 0575/69

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Veröffentlicht am 12.12.1969
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Ermessensübung im Rahmen der für Wien aufgestellten Ermessensrichtlinien. (Ein Bewerber, der eine Taxikonzession entgeltlich oder unentgeltlich zugunsten einer anderen Person zurückgelegt hat, wurde gesetzesmäßigerweise von der Behörde nicht unter die bevorzugten Bewerber eingereiht; Hinweis auf E vom 12.11.1969, Zl. 1545/68)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1969000575.X01

Im RIS seit

05.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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