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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Ermessensübung im Rahmen der für Wien aufgestellten Ermessensrichtlinien. (Ein Bewerber, der eine Taxikonzession entgeltlich oder unentgeltlich zugunsten einer anderen Person zurückgelegt hat, wurde gesetzesmäßigerweise von der Behörde nicht unter die bevorzugten Bewerber eingereiht; Hinweis auf E vom 12.11.1969, Zl. 1545/68)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000575.X01Im RIS seit
05.06.2002