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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß kein Ermessensmißbrauch darin gelegen ist, wenn die Gewerbebehörde einem Bauwerber für die Verleihung einer Autotaxikonzession in Wien, der aus welchen Motiven immer, eine gleichartige Konzession zugunsten einer dritten Person zurückgelegt hat, nicht als bevorzugten Bewerber im Rahmen der aufgestellten Ermessensrichtlinien einreiht. (Hinweis auf E vom 2.5.1968, Zl. 0502/67)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000271.X01Im RIS seit
06.05.2002