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AbgabenverfahrenNorm
BAO §19Rechtssatz
Der beschwerdeführende Sohn des mittlerweile verstorbenen grunderwerbsteuerpflichtigen Käufers, welcher nicht Erbe nach seinem Vater ist, aber die gegenständliche Liegenschaft im Übergabsweg bei Lebzeiten des Vaters von diesem außerbücherlich erworben hat, ist nicht Partei iSd § 303 Abs 1 BAO. Hat die Abgabenbehörde einen Wiederaufnahmeantrag des Sohnes, betreffend die Grunderwerbsteueranforderung auf Grund des seinerzeitigen Kaufvertrages, meritorisch abgewiesen statt wegen mangelnder Legitimation zurückgewiesen, so wurde der Beschwerdeführer in keinem subjektiven Recht verletzt.Der beschwerdeführende Sohn des mittlerweile verstorbenen grunderwerbsteuerpflichtigen Käufers, welcher nicht Erbe nach seinem Vater ist, aber die gegenständliche Liegenschaft im Übergabsweg bei Lebzeiten des Vaters von diesem außerbücherlich erworben hat, ist nicht Partei iSd Paragraph 303, Absatz eins, BAO. Hat die Abgabenbehörde einen Wiederaufnahmeantrag des Sohnes, betreffend die Grunderwerbsteueranforderung auf Grund des seinerzeitigen Kaufvertrages, meritorisch abgewiesen statt wegen mangelnder Legitimation zurückgewiesen, so wurde der Beschwerdeführer in keinem subjektiven Recht verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969001302.X01Im RIS seit
16.12.1969Zuletzt aktualisiert am
14.02.2023