RS Vwgh 1969/12/16 1004/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1969
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Zur Erbringung des Nachweises persönlicher Fähigkeiten, die für die Erledigung eines Parteienansuchens nötig sind, kann niemand durch Vorführung gezwungen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1969001004.X02

Im RIS seit

07.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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