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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101 Abs3;Beachte
y12805;Rechtssatz
Ein Feststellungsbescheid, der dem Konkursmasseverwalter im Konkurs über das Vermögen eines der früheren Gesellschafter einer bereits aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zugestellt wurde, kann nicht als mit Wirkung für und gegen die anderen früheren Gesellschafter rechtswirksam zugestellt angesehen werden.
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E 17.12.1969, 0890/68 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000890.X02Im RIS seit
17.12.1969