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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs4 idF 1967/258;Rechtssatz
Das im Rahmen eines landwirtschaftlichen Übergabsvertrages den Übergebern des landwirtschaftlichen Betriebes eingeräumte Recht auf einen Anteil des Ertrages der übergebenen Ackergrundstücke ist einer Fruchtniessung in Sinne des § 13 Abs 4 gleichzuhalten und daher auch bei der Einkommensermittlung nach dieser Gesetzesstelle in der gleichen Art und Weise zu behandeln.Das im Rahmen eines landwirtschaftlichen Übergabsvertrages den Übergebern des landwirtschaftlichen Betriebes eingeräumte Recht auf einen Anteil des Ertrages der übergebenen Ackergrundstücke ist einer Fruchtniessung in Sinne des Paragraph 13, Absatz 4, gleichzuhalten und daher auch bei der Einkommensermittlung nach dieser Gesetzesstelle in der gleichen Art und Weise zu behandeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969001331.X01Im RIS seit
04.07.2002Zuletzt aktualisiert am
14.03.2016