RS Vwgh 1969/12/23 1331/69

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Veröffentlicht am 23.12.1969
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §13 Abs4 idF 1967/258;
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Das im Rahmen eines landwirtschaftlichen Übergabsvertrages den Übergebern des landwirtschaftlichen Betriebes eingeräumte Recht auf einen Anteil des Ertrages der übergebenen Ackergrundstücke ist einer Fruchtniessung in Sinne des § 13 Abs 4 gleichzuhalten und daher auch bei der Einkommensermittlung nach dieser Gesetzesstelle in der gleichen Art und Weise zu behandeln.Das im Rahmen eines landwirtschaftlichen Übergabsvertrages den Übergebern des landwirtschaftlichen Betriebes eingeräumte Recht auf einen Anteil des Ertrages der übergebenen Ackergrundstücke ist einer Fruchtniessung in Sinne des Paragraph 13, Absatz 4, gleichzuhalten und daher auch bei der Einkommensermittlung nach dieser Gesetzesstelle in der gleichen Art und Weise zu behandeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1969001331.X01

Im RIS seit

04.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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