RS Vwgh 1969/12/23 0529/67

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Veröffentlicht am 23.12.1969
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L80000 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Kärnten
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §13 Z3;
WohnsiedlungsG 1933 §4;
WohnsiedlungsG 1933 §6;
WohnsiedlungsG Krnt 1970 impl;

Rechtssatz

Diente ein nach § 4 WSG bereits genehmigter Teilungsvorgang der Vorbereitung einer Veräußerung der durch die Teilung geschaffenen neuen Grundstücke, so bedarf die (erstmalige) Übertragung des Eigentums in einem solchen Fall keiner neuerlichen Genehmigung.Diente ein nach Paragraph 4, WSG bereits genehmigter Teilungsvorgang der Vorbereitung einer Veräußerung der durch die Teilung geschaffenen neuen Grundstücke, so bedarf die (erstmalige) Übertragung des Eigentums in einem solchen Fall keiner neuerlichen Genehmigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1967000529.X02

Im RIS seit

31.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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