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L80000 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
VwGG §13 Z3;Rechtssatz
Diente ein nach § 4 WSG bereits genehmigter Teilungsvorgang der Vorbereitung einer Veräußerung der durch die Teilung geschaffenen neuen Grundstücke, so bedarf die (erstmalige) Übertragung des Eigentums in einem solchen Fall keiner neuerlichen Genehmigung.Diente ein nach Paragraph 4, WSG bereits genehmigter Teilungsvorgang der Vorbereitung einer Veräußerung der durch die Teilung geschaffenen neuen Grundstücke, so bedarf die (erstmalige) Übertragung des Eigentums in einem solchen Fall keiner neuerlichen Genehmigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967000529.X02Im RIS seit
31.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016