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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Verletzung des Parteiengehörs in einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Behörde erster Instanz wird im Zuge des Berufungsverfahrens dann saniert, wenn der im Verwaltungsstrafverfahren Beschuldigte durch die ihm hiezu von der Behörde zweiter Instanz gebotenen Gelegenheit in seinem Recht auf Rechtfertigung nach Lage der Sache und in Ansehung der Entscheidung der Behörde nicht ungünstiger gestellt wird als dies bei einem vor der Behörde erster Instanz gewährtem Parteiengehör der Fall gewesen wäre (Hinweis E VS 16.11.1965, 0056/65).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001694.X02Im RIS seit
29.04.2002Zuletzt aktualisiert am
26.04.2010