RS Vwgh 1970/1/22 1498/69

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Veröffentlicht am 22.01.1970
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GÜG §23 Abs4;

Rechtssatz

Für die Räumung einer Naturalwohnung kann wegen dienstlicher Interessen durch die Dienstbehörde keine kürzere Frist als ein Monat gesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001498.X02

Im RIS seit

27.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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