RS Vwgh 1970/1/22 1498/69

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Veröffentlicht am 22.01.1970
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Index

63/06 Dienstrechtsverfahren
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

DVV 1960 §1 Z23;
GÜG §23 Abs4;

Rechtssatz

Zur Erlassung eines erstinstanzlichen Bescheides über die Verpflichtung zur Räumung einer Naturalwohnung ist bei einem Lehrer, der im Bereich des Landesschulrates für Salzburg beschäftigt ist, der Landesschulrat für Salzburg zuständig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001498.X01

Im RIS seit

27.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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