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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §9 Abs1;Rechtssatz
Auch in dem nicht näher gesetzlich geregelten Verfahren über Stundungsanträge und Nachsichtsanträge betreffend Gerichtsgebühren sind die allgemeinen Grundsätze eines geordneten Verfahrens zu beachten; dazu gehört jedenfalls die Wahrung des Parteiengehörs und die ausreichende Begründung eines Bescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001442.X01Im RIS seit
23.01.1970Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009