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L80406 Altstadterhaltung Ortsbildschutz SteiermarkNorm
BauRallg;Rechtssatz
§ 11 des Pressegesetzes regelt das Aushängen oder Anschlagen von Druckwerken; aus dieser Bestimmung kann die Unzulässigkeit landesgesetzlicher Vorschriften über das Anbringen von Plakatwänden nicht abgeleitet werden. (Hinweis auf E vom 13.1.1969, Zl. 1289/68)Paragraph 11, des Pressegesetzes regelt das Aushängen oder Anschlagen von Druckwerken; aus dieser Bestimmung kann die Unzulässigkeit landesgesetzlicher Vorschriften über das Anbringen von Plakatwänden nicht abgeleitet werden. (Hinweis auf E vom 13.1.1969, Zl. 1289/68)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969000114.X06Im RIS seit
06.05.2002Zuletzt aktualisiert am
05.08.2008