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25/02 StrafvollzugNorm
StVG;Rechtssatz
Das Strafvollzugsgesetz 1969 enthält keine Übergangsbestimmungen die seine Anwendung auf Fälle anordnen würden, die vor seinem Inkrafttreten konkretisiert wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000043.X02Im RIS seit
17.06.2002