RS Vwgh 1970/1/28 1853/68

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Veröffentlicht am 28.01.1970
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es ist den Abgabenbehörden nicht verwehrt, Beweismittel, die in einem anderen Verhalten (hier im Zivilprozeß) zu Tage gekommen sind, im Abgabenverfahren zu verwerten und zu würdigen (Hinweis E 5.7.1960, 2101/57).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968001853.X01

Im RIS seit

28.01.1970

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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