Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Es ist den Abgabenbehörden nicht verwehrt, Beweismittel, die in einem anderen Verhalten (hier im Zivilprozeß) zu Tage gekommen sind, im Abgabenverfahren zu verwerten und zu würdigen (Hinweis E 5.7.1960, 2101/57).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001853.X01Im RIS seit
28.01.1970Zuletzt aktualisiert am
10.07.2009