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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1;Rechtssatz
Abweisung des Antrages auf Beiziehung als mitbeteiligte Partei in einem Verfahren über eine Säumnisbeschwerde, weil in einem derartigen Verfahren kein angefochtener Bescheid vorliegt, dessen Aufhebung irgendjemandem zum Nachteil gereichen könnte.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001646.X01Im RIS seit
04.07.2002