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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Ergibt das Hörvermögen einen Wert, für den in der Tabelle zur Richtsatzposition VII/a/643 kein Wert aufscheint, können auch Ohrgeräusche nur mit O v.H. eingeschätzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001165.X01Im RIS seit
24.06.2002