RS Vwgh 1970/1/29 0355/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1970
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Beachte

y19362;

Rechtssatz

Landwirtschaftliche Geräte sind ohne RÜcksicht auf Alter und Beschaffenheit Zubehör und somit unbewegliche Sachen iSd § 2 Abs 1 GrEStG und § 294 ABGB, wenn eine Liegenschaft nach dem Inhalt des Kaufvertrages "mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör" erworben wird.Landwirtschaftliche Geräte sind ohne RÜcksicht auf Alter und Beschaffenheit Zubehör und somit unbewegliche Sachen iSd Paragraph 2, Absatz eins, GrEStG und Paragraph 294, ABGB, wenn eine Liegenschaft nach dem Inhalt des Kaufvertrages "mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör" erworben wird.

*

E 29.1.1970, 355/68 #1 VwSlg 4018 F/1970

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968000355.X01

Im RIS seit

29.01.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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