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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Beachte
y19362;Rechtssatz
Landwirtschaftliche Geräte sind ohne RÜcksicht auf Alter und Beschaffenheit Zubehör und somit unbewegliche Sachen iSd § 2 Abs 1 GrEStG und § 294 ABGB, wenn eine Liegenschaft nach dem Inhalt des Kaufvertrages "mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör" erworben wird.Landwirtschaftliche Geräte sind ohne RÜcksicht auf Alter und Beschaffenheit Zubehör und somit unbewegliche Sachen iSd Paragraph 2, Absatz eins, GrEStG und Paragraph 294, ABGB, wenn eine Liegenschaft nach dem Inhalt des Kaufvertrages "mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör" erworben wird.
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E 29.1.1970, 355/68 #1 VwSlg 4018 F/1970
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968000355.X01Im RIS seit
29.01.1970