Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0030/70Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß es der Partei im Berufungsverfahren nicht verwehrt ist, ihr geeignet erscheinende Beweismittel geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000029.X04Im RIS seit
17.06.2002Zuletzt aktualisiert am
26.08.2008